Kurz gesagt
- Pflicht
Untersuchungspflicht, wenn alle Bedingungen zutreffen: Großanlage zur Trinkwassererwärmung, Duschen, kein Ein- oder Zweifamilienhaus, Abgabe im Rahmen gewerblicher oder öffentlicher Tätigkeit.1
- Pflicht
Bei öffentlicher Tätigkeit mindestens jährlich. Hamburg und das Gesundheitsamt Wiesbaden nennen Fitnessstudios ausdrücklich als öffentliche Nutzung.1,2,3
- Pflicht
Neue Anlage: erste Untersuchung 3 bis 12 Monate nach Inbetriebnahme.1
- Pflicht
Probennahme und Untersuchung nur durch eine zugelassene Untersuchungsstelle; die Niederschrift zehn Jahre aufbewahren.4,5
- Orientierung
Team-Kontrolle nach dem Merkblatt des Gesundheitsamts Wiesbaden: 60 °C am Speicheraustritt, 55 °C an jeder Zapfstelle nach 30 Sekunden, Wasseraustausch an jeder Stelle spätestens alle 72 Stunden.3
Gilt die Untersuchungspflicht für mein Studio?
§ 31 der Trinkwasserverordnung knüpft die Legionellen-Untersuchung an vier Bedingungen. Nur wenn alle zutreffen, besteht die Pflicht:1
- Großanlage zur Trinkwassererwärmung: ein Speicher- oder zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern – oder mehr als 3 Liter Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen dem Abgang des Erwärmers und der Entnahmestelle. Die Zirkulationsleitung zählt nicht mit.
- Duschen oder andere Einrichtungen, in denen Trinkwasser vernebelt wird.
- Die Anlage befindet sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.
- Das Trinkwasser wird im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben.
Wie viel sind 3 Liter? Das Gesundheitsamt Wiesbaden rechnet es in Leitungslänge um:3
| Innendurchmesser | Leitungslänge mit etwa 3 Litern Inhalt |
|---|---|
| 13 mm (½ Zoll) | 23 m |
| 15 mm | 17 m |
| 19 mm (¾ Zoll) | 11 m |
| 30 mm | 4 m |
In gemieteten Räumen klärst du am besten schriftlich mit Vermieter oder Hausverwaltung, wer die Untersuchung beauftragt, und lässt dir Speichergröße und Leitungsinhalte von deinem Installateur bestätigen. Betreiber im Sinne der Verordnung ist „ein Unternehmer oder sonstiger Inhaber“ der Wasserversorgungsanlage.6
Wie oft muss untersucht werden?
Die Häufigkeit hängt davon ab, wie das Wasser abgegeben wird:1
- Öffentliche Tätigkeit – Bereitstellung für einen „unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen mit der bereitstellenden Person verbundenen Personenkreis“6: mindestens einmal jährlich.
- Gewerbliche, aber nicht öffentliche Tätigkeit, etwa bei vermieteten Wohnungen: mindestens alle drei Jahre.
- Nach drei aufeinanderfolgenden beanstandungsfreien Jahren kann das Gesundheitsamt das Intervall auf bis zu drei Jahre verlängern – wenn Anlage und Betriebsweise unverändert sind und mindestens den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Behörden ordnen Fitnessstudios der öffentlichen Nutzung zu: Hamburg nennt sie in einer Reihe mit Hotels, Krankenhäusern und Schulen, das Gesundheitsamt Wiesbaden führt sie in seiner Erläuterung der öffentlichen Nutzung ausdrücklich auf.2,3 Rechne also mit einer jährlichen Untersuchung.
Bei einer neu in Betrieb genommenen Anlage ist die erste Untersuchung innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme fällig.1
Wer nimmt die Proben – und was musst du vorbereiten?
Untersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen nur zugelassene Untersuchungsstellen durchführen; der Auftrag muss die Probennahme umfassen.4 Genommen wird an mehreren repräsentativen Stellen, und du musst dafür sorgen, dass geeignete Probennahmestellen vorhanden sind.7
Das Gesundheitsamt Wiesbaden nennt als Mindestumfang den Austritt des Trinkwassererwärmers, die Zirkulationsleitung vor dem Wiedereintritt in den Erwärmer und jeden Warmwasser-Steigstrang, möglichst nach der längsten Fließstrecke. Die Stellen müssen gut zugänglich und desinfizierbar sein, beprobt wird Warmwasser, kein Mischwasser.3
Das Ergebnis hältst du in einer Niederschrift fest und bewahrst das Original mindestens zehn Jahre auf.5
Befund am Maßnahmenwert – was dann?
Der technische Maßnahmenwert für Legionellen liegt bei 100 pro 100 ml.8 Wird er erreicht, musst du als Betreiber unverzüglich:9
- es dem Gesundheitsamt anzeigen, sofern dir kein Nachweis vorliegt, dass die Untersuchungsstelle das bereits getan hat,
- die Ursachen untersuchen – mit Ortsbesichtigung und Prüfung, ob die Installation den anerkannten Regeln der Technik entspricht,
- eine schriftliche Risikoabschätzung nach der Empfehlung des Umweltbundesamts erstellen,
- die nötigen Maßnahmen durchführen, sie dem Gesundheitsamt mitteilen und die Dokumentation zehn Jahre verfügbar halten.
Deine Mitglieder als Verbraucher informierst du unverzüglich über das Ergebnis der Risikoabschätzung und über Einschränkungen bei der Verwendung des Wassers.10 Das Gesundheitsamt Wiesbaden empfiehlt Nachuntersuchungen eine, zwölf und 24 Wochen nach Abschluss der Sanierung und nennt oberhalb von 10.000 KBE pro 100 ml ein Duschverbot oder endständige Filter.3
Die Risikoabschätzung muss auch „sonstige Erkenntnisse“ über die Anlage und ihre Nutzung enthalten.9 Eine lückenlose Temperatur- und Spüldokumentation ist dafür eine gute Grundlage.
Was dein Team jede Woche tun kann
Die Laboruntersuchung ist Sache der Fachleute. Dazwischen hält dein Team die Bedingungen im Blick, unter denen sich Legionellen schlecht vermehren. Das Merkblatt des Gesundheitsamts Wiesbaden nennt dafür konkrete Werte:3
- Warmwasser: mindestens 60 °C am Austritt des Trinkwassererwärmers, im restlichen System höchstens fünf Grad weniger. An jeder Entnahmestelle 55 °C spätestens nach 30 Sekunden Ablaufen.
- Stagnation vermeiden: Spätestens nach 72 Stunden muss an jeder Stelle ein Wasseraustausch stattfinden; selten genutzte Entnahmestellen regelmäßig spülen.
- Kaltwasser: höchstens 25 °C nach 30 Sekunden Ablaufen, empfohlen sind höchstens 20 °C.
- Zirkulation: die Pumpe höchstens acht Stunden am Tag außer Betrieb; empfohlen ist Dauerbetrieb.
Die Länder-Empfehlung für Sportstätten ergänzt: Duschen, die nicht täglich genutzt werden, vor der Benutzung etwa fünf Minuten mit Warmwasser in maximaler Stufe spülen und Kalk an den Duschköpfen in den erforderlichen Abständen entfernen.11
Warum Montag, Mittwoch, Freitag? Zwischen diesen Tagen liegen höchstens 72 Stunden (von Freitag bis Montag). Mit Montag und Donnerstag wären es 96 Stunden. Das betrifft selten genutzte Entnahmestellen – bei täglich genutzten Duschen sorgt der Betrieb selbst für den Wasseraustausch.
Beim Messen an der Zapfstelle: Wasser mit 55 bis 60 °C ist heiß genug für Verbrühungen. Miss mit dem Thermometer im Becher, nicht mit der Hand.
Nach Schließzeiten: erst spülen, dann öffnen
Urlaub, Umbau, Betriebsferien: Wenn Leitungen tagelang stehen, ist die 72-Stunden-Grenze aus dem Merkblatt überschritten.3 Spüle vor der Wiedereröffnung alle Entnahmestellen – Warmwasser in maximaler Stufe, Stelle für Stelle – und kontrolliere die Temperaturen am Speicher. Bei längeren Stillständen klärst du mit deinem Installateur oder dem Gesundheitsamt, ob mehr nötig ist (Empfehlung).
Für die Geräte gilt Ähnliches: Längere Zeiträume der Nichtverwendung nennt die BetrSichV als mögliches außergewöhnliches Ereignis, nach dem eine außerordentliche Prüfung fällig werden kann.12 Mehr dazu im Ratgeber Fitnessgeräte prüfen.
CHECKLISTE
Checkliste „Duschen & Warmwasser“
Empfehlung: montags, mittwochs und freitags zu Tagesbeginn
Die Werte stammen aus dem Merkblatt des Gesundheitsamts Wiesbaden. Prüfe, ob dein Gesundheitsamt oder dein Installateur für deine Anlage etwas anderes vorgibt.
| Nr. | Prüfpunkt | Foto | |
|---|---|---|---|
| 01 | Speicheraustritt: Temperatur abgelesen – mindestens 60 °CFoto vom Thermometer | Pflichtfoto | |
| 02 | Zirkulationsrücklauf: höchstens fünf Grad unter dem AustrittFoto vom Thermometer | Pflichtfoto | |
| 03 | Entfernteste Dusche: nach 30 Sekunden mindestens 55 °CIm Becher messen, nicht mit der Hand | ||
| 04 | Selten genutzte Duschen und Waschbecken gespültEtwa fünf Minuten Warmwasser, maximale Stufe | ||
| 05 | Gesperrte oder wenig genutzte Bereiche mitgespültz. B. Duschen am Kursraum, Personal-WC | ||
| 06 | Kaltwasser-Stichprobe: nach 30 Sekunden höchstens 25 °C | ||
| 07 | Duschköpfe und Strahlregler ohne sichtbare Kalk- oder BelagbildungSonst Mangel an die Haustechnik | ||
| 08 | Auffälligkeiten als Mangel gemeldetz. B. Temperatur zu niedrig, Zirkulationspumpe aus |
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IN DER APP
So hilft ImpulsCheck – und wo nicht
Das übernimmt die App
- Eine Legionellen-Vorlage gibt es in ImpulsCheck noch nicht. Leg die Checkliste oben als eigene Checkliste an: Wiederholung „Wöchentlich (an bestimmten Tagen)“ mit Montag, Mittwoch und Freitag, Zeitpunkt „Tagesbeginn“, Foto-Pflicht bei den Temperaturpunkten – und weise sie unter „Verantwortlich“ der Haustechnik oder einer festen Person zu.
- Für die jährliche Laboruntersuchung legst du eine zweite Checkliste mit Wiederholung: jährlich an, z. B. „Untersuchung beauftragt, Probennahmestellen zugänglich, Befund abgelegt“. Mit Vorlauf erscheint sie rechtzeitig, um den Termin mit dem Labor zu vereinbaren.
- Dein Team hakt ab und fotografiert das Thermometer; jedes Ergebnis hat Zeitstempel und Namen.
- Temperatur zu niedrig? „Nicht in Ordnung“ wird automatisch zum Mangel für die Haustechnik – sichtbar, bis er erledigt ist.
- Gibst du eine Fälligkeitszeit an, z. B. 10 Uhr, bekommen Admins und die Verantwortlichen eine Push-Mitteilung, wenn die Checkliste bis dahin nicht erledigt ist.
- Der „Öffnungscheck“ fragt jeden Morgen, ob Umkleiden und Duschen sauber und aufgefüllt sind.
ImpulsCheck ersetzt nicht …
- die Laboruntersuchung durch eine zugelassene Untersuchungsstelle – die App erinnert nur an den Termin,
- die zehnjährige Aufbewahrung der Niederschrift – Fotos werden in ImpulsCheck nach 90 Tagen gelöscht.
Passende Vorlagen in der App
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch mit Durchlauferhitzern an den Duschen?
Entscheidend sind die Kriterien aus § 31 Abs. 1 Nr. 1 TrinkwV: ein Speicher- oder zentraler Durchfluss-Erwärmer mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Liter Inhalt in einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle.1 Ob das bei deiner Installation zutrifft, bestätigt dir dein Installateur.
Muss ich meine Mitglieder über das Ergebnis informieren?
Bei Erreichen des Maßnahmenwerts ja, unverzüglich: über das Ergebnis der Risikoabschätzung und über Einschränkungen.10 Das Gesundheitsamt Wiesbaden weist außerdem darauf hin, alle versorgten Verbraucher über das Ergebnis der Untersuchung zu informieren.3 Ein Aushang am Empfang ist dafür ein einfacher Weg.
Darf ich die Probe selbst nehmen?
Nein. Untersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen nur zugelassene Untersuchungsstellen durchführen.4
Wie lange muss ich Befunde aufbewahren?
Das Original der Niederschrift mindestens zehn Jahre ab der Untersuchung.5
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- § 31 TrinkwV – Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Trinkwasserverordnung – Übersicht zur Untersuchung auf Legionellen (nennt Fitnessstudios als öffentliche Tätigkeit)Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Merkblatt „Legionellen: Untersuchungspflicht im Trinkwasser und Maßnahmen zur Vermeidung“Landeshauptstadt Wiesbaden, Gesundheitsamt, Stand 11.02.2026
- § 39 TrinkwV – Beauftragung einer zugelassenen UntersuchungsstelleBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 44 TrinkwV – Niederschrift über das UntersuchungsergebnisBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 2 TrinkwV – Begriffsbestimmungen (Nr. 3 Betreiber, Nr. 8 gewerbliche, Nr. 9 öffentliche Tätigkeit)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 41 TrinkwV – Stelle der ProbennahmeBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Anlage 3 Teil II TrinkwV – technischer Maßnahmenwert Legionella spec. (100/100 ml)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 51 TrinkwV – Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 52 TrinkwV – Information der VerbraucherBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Empfehlungen zur Hygiene in Sportstätten (Rahmenhygieneplan, mit Muster-Reinigungsplan)Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG (veröffentlicht vom Freistaat Sachsen), Stand April 2005
- § 14 BetrSichV – Prüfung von ArbeitsmittelnBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Stand: 30.09.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetzestext, Unfallversicherungsträger und Gesundheitsamt. Alle Quellen am 30.09.2026 geprüft; Pflicht und Empfehlung sind im Text getrennt gekennzeichnet.