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Hygieneplan im Fitnessstudio: Pflicht, Inhalte und Vorlage

Viele Ratgeber schreiben, das Infektionsschutzgesetz verpflichte Fitnessstudios zu einem Hygieneplan. Das stimmt so nicht – gebraucht wird er trotzdem. Hier steht, woher die Erwartung kommt, was in den Plan gehört und wie aus dem Papier ein Nachweis wird.

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Kurz gesagt

  • Gut zu wissen

    Keine Pflicht nach IfSG: § 36 Abs. 1 IfSG listet die Einrichtungen, die Hygienepläne führen müssen – Fitnessstudios gehören nicht dazu.1

  • Pflicht

    Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung einschließlich biologischer und chemischer Einwirkungen, Reinigung der Arbeitsstätte nach hygienischen Erfordernissen, Regeln für Gefahrstoffe.2,3,4

  • Orientierung

    VBG: Der Praxis-Check für Fitness-Studios erwartet einen Reinigungs- und Hygieneplan und festgelegte Kontrollen – wer, wann, welche Überprüfung.5

  • Gut zu wissen

    Haftung: Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch gegenüber Dritten, also deinen Mitgliedern.6

  • Orientierung

    Die Länder-Empfehlung sieht vor, den Hygieneplan jährlich auf Aktualität zu überprüfen; das Team wird mindestens einmal jährlich unterwiesen.7,8

Ist ein Hygieneplan im Fitnessstudio Pflicht?

Nach dem Infektionsschutzgesetz nicht. § 36 Abs. 1 IfSG verpflichtet Gemeinschaftseinrichtungen für überwiegend Minderjährige wie Kitas, Schulen, Heime und Ferienlager, außerdem Obdachlosenunterkünfte, Unterkünfte für Geflüchtete, sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten, ihre Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Fitnessstudios stehen nicht auf dieser Liste.1,9

Trotzdem kommt kaum ein Studio ohne aus – aus drei Richtungen:

  • Arbeitsschutz: Die Gefährdungsbeurteilung erfasst ausdrücklich physikalische, chemische und biologische Einwirkungen.2 Arbeitsstätten sind den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen.3 Für Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die Gefahrstoffe sind, gelten Betriebsanweisung und jährliche Unterweisung4 – außer die Gefährdungsbeurteilung ergibt nur eine geringe Gefährdung.10
  • Unfallversicherung: Der VBG Praxis-Check für Fitness-Studios fragt nach einem Reinigungs- und Hygieneplan – welche Bereiche wie, von wem und mit welchen Mitteln – und danach, ob festgelegt ist, wer wann welche Überprüfung vornimmt.5
  • Haftung: Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss Schutzmaßnahmen treffen – auch gegenüber Dritten. Die Verkehrssicherungspflicht wird aus der Rechtsprechung zu §§ 823 ff. BGB hergeleitet.6,11

Als Praxishilfe nennt die VBG außerdem die Norm DIN EN 17229 „Fitness-Studios – Anforderungen an Studioausstattung und -betrieb“, erhältlich über den Beuth Verlag.5 Sie ist kostenpflichtig; wir geben ihren Inhalt hier nicht wieder.

Empfehlung

Frag im Zweifel dein Gesundheitsamt, ob es regionale Vorgaben gibt, die für dein Studio gelten.

Was in den Hygieneplan gehört

Die Länder-Empfehlung für Sportstätten gibt eine Struktur vor, die sich gut auf Studios übertragen lässt.7 Diese Kapitel sollte dein Plan haben:

KapitelInhaltWeiterlesen
VerantwortungWer ist zuständig, wer überwacht, wer schult? Die Länder-Empfehlung nennt Erstellung und Aktualisierung des Plans, Überwachung und Belehrungen als Aufgaben des Hygienemanagements.7
Reinigung und DesinfektionReinigungsplan je Bereich: was, wann, wie, womit, wer.Reinigungsplan
HändehygieneWaschlotion und Einmalhandtücher; Händedesinfektion nach Kontakt mit Blut, Stuhl oder Urin – etwa 3 bis 5 ml in die trockenen Hände einreiben.7
HautschutzHautschutzplan, Schutzhandschuhe für Reinigungsarbeiten, wenn Gefährdungen nicht auszuschließen sind.5
GefahrstoffeSicherheitsdatenblätter und Lagerung; Verzeichnis und Betriebsanweisungen, soweit die Gefährdungsbeurteilung mehr als eine geringe Gefährdung ergibt.10,4Sicherheit beim Reinigen
WasserWarmwassertemperaturen, Spülen selten genutzter Duschen, Legionellen-Untersuchung.Legionellen
WellnessSauna und Solarium: Reinigung, Bodenbeläge, Wasseransammlungen, Anweisungen für Desinfektionsmittel und ätherische Öle.5Sauna
ZwischenfälleBlut und Erbrochenes: Einmalhandschuhe, Einmaltuch mit Desinfektionsmittel, gesondert entsorgen.7
AbfallGut schließende, leicht zu reinigende Behälter, mindestens einmal täglich leeren.7
SchulungUnterweisung bei der Einstellung und mindestens einmal jährlich, dokumentiert.12,8
Kontrolle und NachweisWer prüft wann was – und wo wird es festgehalten?5Vom Plan zum Nachweis
Überprüfung des PlansJährlich auf Aktualität prüfen.7Checkliste

Hygieneregeln für Mitglieder – als Aushang

Ein Plan wirkt nur, wenn die Mitglieder mitziehen. Die Hinweise zu Handtüchern und Badeschuhen stammen aus der Länder-Empfehlung, die übrigen sind unsere Empfehlung:7

  • Handtuch auf Polster und Liegeflächen legen.
  • Geräte nach der Nutzung mit den bereitgestellten Tüchern abwischen.
  • Saubere Hallenschuhe auf der Trainingsfläche tragen.
  • Badeschuhe in Duschen und Umkleiden – über barfuß begangene Böden werden Warzen und Fußpilz übertragen.
  • Handtücher und Hautcremes nicht mit anderen teilen.
  • Bei Verletzungen Bescheid geben – Blut entfernt das Team.
  • In der Sauna: vorher duschen, Handtuch vollständig unterlegen.

Vom Plan zum Nachweis

Ein Hygieneplan an der Wand ist eine Absicht. Belegbar wird er erst, wenn jeden Tag festgehalten wird, wer was wann erledigt hat – und was nicht in Ordnung war. Der VBG Praxis-Check fragt, ob festgelegt ist, wer wann welche Überprüfung vornimmt.5 Eine Checkliste, die täglich fällig wird und sich mit Zeitstempel, Namen und Foto abhaken lässt, macht aus dieser Festlegung einen Nachweis.

CHECKLISTE

Checkliste: Ist der Hygieneplan aktuell?

Empfehlung: jährlich und nach jeder größeren Änderung

Für die jährliche Überprüfung, die die Länder-Empfehlung vorsieht – oder wenn neue Räume, Geräte oder Mittel dazukommen.

Nr.PrüfpunktFoto
01Verantwortliche für Hygiene und Kontrolle benannt und aktuell
02Reinigungsplan deckt alle Bereiche ab, auch neue Räume und Geräte
03Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten stimmen mit den Herstellerangaben überein
04Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverzeichnis aktuell
05Hautschutzplan und Schutzhandschuhe vorhanden
06Warmwasser: Temperaturen im Soll, Legionellen-Befund liegt vor, falls Pflicht
07Team unterwiesen, Unterweisung dokumentiert
08Aushang für Mitglieder aktuell und gut sichtbar
09Kontrollen der letzten Wochen ausgewertet: Was wurde verpasst, was ist häufig nicht in Ordnung?
10Änderungen im Plan datiert und dem Team bekannt gemacht

IN DER APP

So hilft ImpulsCheck – und wo nicht

Das übernimmt die App

  • Die Vorlage „Hygiene & Reinigung“ übersetzt den Plan in tägliche Prüfpunkte – mit Pflichtfoto bei Duschen und WCs.
  • Jede Erledigung hat Zeitstempel und Namen; „nicht in Ordnung“ wird automatisch ein Mangel.
  • Die Auswertung zeigt verpasste Durchgänge und die häufigsten Mängel – eine Grundlage für deine jährliche Überprüfung.
  • Die Überprüfung des Plans (Checkliste oben) legst du als eigene Checkliste mit Wiederholung: jährlich an und weist sie unter „Verantwortlich“ der Person zu, die den Plan pflegt.
  • Die Vorlage „Sicherheitsunterweisung“ läuft jährlich, erscheint rechtzeitig vorher unter „Heute“ und hält die Teilnahme mit Foto der Unterschriftenliste fest.
  • Checklisten mit Fälligkeitszeit und wiederkehrende Prüfungen melden sich per Push bei den Admins und den Verantwortlichen, wenn sie überfällig sind.

ImpulsCheck ersetzt nicht …

  • den Plan selbst – Verantwortlichkeiten, Mittel und Verfahren legst du fest,
  • die Unterweisung selbst und ihre Dokumentation – Fotos werden 90 Tage aufbewahrt, die unterschriebene Liste gehört in deine Ablage.

Passende Vorlagen in der App

Häufige Fragen

Braucht ein Fitnessstudio einen Hygieneplan nach dem Infektionsschutzgesetz?

Nein – § 36 Abs. 1 IfSG nennt Fitnessstudios nicht.1 Ein schriftlicher Reinigungs- und Hygieneplan wird aber über den Arbeitsschutz und den VBG Praxis-Check praktisch erwartet.5

Was ist der Unterschied zwischen Hygieneplan und Hygienekonzept?

Die Begriffe werden oft gleich verwendet. Wir verstehen unter dem Hygieneplan das dauerhafte Regelwerk für Reinigung, Desinfektion, Verantwortung und Kontrolle; ein „Hygienekonzept“ beschreibt häufig Maßnahmen für eine bestimmte Lage.

Wie oft muss das Team unterwiesen werden?

Bei der Einstellung und danach mindestens einmal jährlich, dokumentiert.12,8 Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verlangt die GefStoffV eine mündliche Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, bestätigt durch Unterschrift4 – es sei denn, die Gefährdungsbeurteilung ergibt nur eine geringe Gefährdung.10 Die Vorlage „Sicherheitsunterweisung“ erinnert jährlich daran.

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Ratgeber

Reinigungsplan

Was, wann, wie, womit, wer: eine Vorlage für alle Bereiche des Studios – nach dem Muster der Länder-Empfehlung für Sportstätten.

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Wann die jährliche Untersuchung Pflicht ist, wer die Proben nimmt, was bei einem Befund passiert – und was dein Team jede Woche an den Duschen tun kann.

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Sauna

Tägliche Reinigung, Abschalten mit Foto, Wochenpflege – und was die VBG zum sicheren Saunabetrieb erwartet.

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Quellen

  1. § 36 IfSG – Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen (Liste der Hygieneplan-Pflichtigen)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 5 ArbSchG – Beurteilung der ArbeitsbedingungenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 4 ArbStättV – Besondere Anforderungen an das Betreiben von ArbeitsstättenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. § 14 GefStoffV – Betriebsanweisung, Unterweisung der BeschäftigtenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. VBG PRAXIS-CHECK für Fitness-Studios – Handlungshilfe zur GefährdungsbeurteilungVerwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Version 3.1, Stand August 2023
  6. KomNet Dialog 44145 „Sind Sport- und Fitnessgeräte in einem Fitness-Studio zu prüfen?“KomNet – Wissensdatenbank der Arbeitsschutzverwaltung NRW, Stand 30.06.2025
  7. Empfehlungen zur Hygiene in Sportstätten (Rahmenhygieneplan, mit Muster-Reinigungsplan)Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG (veröffentlicht vom Freistaat Sachsen), Stand April 2005
  8. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§§ 4, 13, 22, 24–26)Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), November 2013
  9. § 33 IfSG – GemeinschaftseinrichtungenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  10. § 6 GefStoffV – Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis (Abs. 12), geringe Gefährdung (Abs. 13)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  11. § 823 BGB – SchadensersatzpflichtBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  12. § 12 ArbSchG – UnterweisungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Stand: 30.09.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetzestext, Unfallversicherungsträger und Gesundheitsamt. Alle Quellen am 30.09.2026 geprüft; Pflicht und Empfehlung sind im Text getrennt gekennzeichnet.