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Ratgeber für Studiobetreiber

Reinigungsplan für das Fitnessstudio – täglich, wöchentlich, monatlich

Ein Reinigungsplan beantwortet für jeden Bereich fünf Fragen: Was, wann, wie, womit, wer. Die Vorlage folgt dem Muster der Länder-Empfehlung für Sportstätten und ist an die Nutzung eines Fitnessstudios angepasst – zum Ausdrucken oder als digitale Checkliste mit Foto-Nachweis.

  • Stand: 30.09.2026
  • Keine Rechtsberatung
  • 7 Quellen

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Kurz gesagt

  • Pflicht

    Arbeitsstätten sind den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen; Verunreinigungen, die zu Gefährdungen führen können, werden unverzüglich beseitigt.1

  • Orientierung

    Die VBG erwartet einen Reinigungs- und Hygieneplan: welche Bereiche wie, von wem und mit welchen Mitteln gereinigt werden – und festgelegte Kontrollen.2

  • Orientierung

    Amtliches Muster: die Länder-Empfehlungen zur Hygiene in Sportstätten mit einem Reinigungsplan nach „Was, Wann, Wie, Womit, Wer“ – Stand 2005 und nicht studio-spezifisch, aber eine brauchbare Grundlage.3

  • Pflicht

    Sind Reinigungsmittel Gefahrstoffe, gehören sie in die Gefährdungsbeurteilung. Ergibt sie mehr als eine geringe Gefährdung, brauchst du Betriebsanweisung, Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich sowie ein Gefahrstoffverzeichnis.4,5

  • Empfehlung

    Frequenzen an die Auslastung anpassen: Ein Studio mit Betrieb bis spät abends braucht an den Kontaktflächen mehr als eine Schulsporthalle.

Reinigungsplan oder Hygieneplan?

Der Reinigungsplan ist der operative Teil: Er legt für jeden Bereich fest, was wann wie womit und von wem gereinigt wird. Der Hygieneplan ist das Dach darüber – mit Verantwortlichkeiten, Händehygiene, Wasser, dem Umgang mit Blut oder Erbrochenem, Schulung und Kontrolle. Die Länder-Empfehlung sieht den Reinigungsplan als Anlage des Hygieneplans und verlangt Aussagen zur Überwachung und Eigenkontrolle – besonders, wenn eine Fremdfirma reinigt.3 Mehr im Ratgeber Hygieneplan.

Die Vorlage: Reinigungsplan nach Bereich

LE = Frequenz aus der Länder-Empfehlung für Sportstätten, dort angegeben für tägliche Nutzung.3 E = unsere Empfehlung für Studios. Mittel, Konzentration und Einwirkzeit immer nach Herstellerangaben.

Bereich – wasWannWie, womitWer
Trainingsfläche: Griffe, Polster, Displays, Sitzflächentäglich und laufend durch Mitglieder (E)Wischdesinfektion; Einmalpapier und geeignetes Desinfektionsmittel an den Stationen2Team, Mitglieder
Trainingsfläche: Bodentäglich (E); LE für Sporträume: 1–2× pro Woche bzw. nach Erfordernissaugen, feucht wischen, nasse Flächen absperrenReinigung
Freihantelbereich: Hanteln, Scheiben, Ablagenwöchentlich (E), Griffe täglich mit der Flächereinigen, Griffe desinfizierenTeam
Kursraum: Matten, Kleingerätenach jeder Nutzung abwischen (E); LE: mindestens 1× pro Woche bzw. nach ErfordernisWischdesinfektionTrainer, Mitglieder
Kursraum: textile Bezüge1× pro Monat bzw. nach Erfordernis (LE)waschen nach HerstellerangabenReinigung
Umkleiden, Duschen: Böden der Barfußbereichetäglich (LE)desinfizierend reinigen im Wisch- oder Scheuerverfahren – Versprühen reicht nicht3Reinigung
Umkleiden: Bänke, Spinde außen, Türgriffetäglich (E)reinigenReinigung
Duschen: Armaturen, Wändetäglich (E); Wandfliesen 1× pro Woche (LE)reinigen, bei Bedarf entkalkenReinigung
Duschen: Duschköpfe, Strahlreglerin den erforderlichen Abständen (LE)Kalk entfernenHaustechnik
Wasch- und Duschräume: Entlüftungssiebeetwa wöchentlich (LE)reinigenHaustechnik
WC: Boden, Becken, WC, Urinale, Türklinkentäglich (LE), nach den übrigen Bereichendesinfizierender Reiniger, getrennte Tücher für Kontaktflächen und BodenReinigung
Sauna: Bänke, Roste, Aufgusskübeltäglich (E)siehe Ratgeber SaunaTeam
Solarium: Liegeflächenach jeder Nutzung (E)nach HerstellerangabenTeam
Empfang, Theke: Tresen, Kartenleser, Türgriffetäglich (E)reinigenTeam
Eingang, Flure, Treppen: Boden3× pro Woche bzw. nach Erfordernis (LE); bei täglichem Betrieb täglich (E)feucht wischenReinigung
Abfallbehälter1× täglich bzw. nach Bedarf (LE)leerenReinigung
Fensterbänke, Türen, Schränke1× pro Monat (LE)abwischenReinigung
Grundreinigung: Lampen, Fenster, Heizkörper, Geräte, Regale2× pro Jahr bzw. nach Erfordernis (LE)gründlich reinigenReinigung, Fachfirma
Reinigungstücher, Wischbezügenach Gebrauch (LE)Waschmaschine, mindestens 60 °C, danach trocknenReinigung
Blut, Erbrochenes, Stuhlsofort (LE)Einmalhandschuhe, Einmaltuch mit Desinfektionsmittel, nachreinigen, gesondert entsorgenwer es bemerkt
Gut zu wissen

Die Länder-Empfehlung stammt von 2005 und ist für Sporthallen geschrieben. Nimm ihre Frequenzen als Untergrenze und ergänze, was ein Studio mit Geräten, Sauna und Kursbetrieb zusätzlich braucht.

Sicherheit beim Reinigen

Reinigung darf keine neuen Gefahren schaffen. Die VBG nennt für Studios: keine zusätzlichen Gefahrenstellen durch nasse Böden oder Schlierfilm, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden, und Schutzmaßnahmen wie Hautschutzplan, Schutzhandschuhe und geeignetes Schuhwerk, wenn sich Gefährdungen nicht ausschließen lassen.2

  • Sicherheitsdatenblätter bereithalten und für die Betriebsanweisungen nutzen.2
  • Geringe Gefährdung? Ergibt die Gefährdungsbeurteilung für eine Tätigkeit wegen der Stoffeigenschaften, der geringen Menge, der niedrigen Exposition und der Arbeitsbedingungen nur eine geringe Gefährdung und reichen die allgemeinen Schutzmaßnahmen aus, entfallen die weiteren Schutzmaßnahmen der Verordnung – darunter Betriebsanweisung und Gefahrstoff-Unterweisung – und das Gefahrstoffverzeichnis.4
  • Sonst: Betriebsanweisung schriftlich, verständlich und zugänglich, Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern, mündliche Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, schriftlich festgehalten und unterschrieben.5 Dazu das Gefahrstoffverzeichnis mit Bezeichnung, Einstufung, Mengenbereich, Arbeitsbereichen und Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter.4
  • Allgemeine Unterweisung: Unabhängig davon unterweist du dein Team bei der Einstellung und danach mindestens einmal jährlich, dokumentiert; wer reinigt, lernt dabei auch den Umgang mit den Mitteln.6,7
  • Nass reinigen, wenn wenig los ist, Flächen absperren oder kennzeichnen und Warnschilder entfernen, sobald der Boden trocken ist (Empfehlung).
  • Einwirkzeit laut Hersteller einhalten – wird ein Desinfektionsmittel sofort weggewischt, wirkt es womöglich nicht wie vorgesehen (Empfehlung).

CHECKLISTE

Checkliste „Wochenreinigung“

Empfehlung: wöchentlich, z. B. montags

Die täglichen Punkte deckt die App-Vorlage „Hygiene & Reinigung“ ab. Diese Liste bündelt, was einmal pro Woche dran ist.

Nr.PrüfpunktFoto
01Hanteln, Scheiben und Ablagen gereinigt, Griffe desinfiziert
02Kursraum: Matten und Kleingeräte gründlich gereinigt
03Wandfliesen und Trennwände in WC und Duschen gereinigt
04Entlüftungssiebe in Wasch- und Duschräumen gereinigt
05Duschköpfe und Strahlregler auf Kalk geprüft, bei Bedarf entkalkt
06Freie Spinde innen gereinigt
07Polster auf Risse geprüft, beschädigte als Mangel gemeldetRissige Polster lassen sich schlecht reinigenPflichtfoto
08Reinigungsgeräte gereinigt, Tücher und Bezüge bei mindestens 60 °C gewaschen
09Vorrat an Desinfektionsmittel und Einmaltüchern aufgefüllt
10Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen am Lagerort vorhanden

IN DER APP

So hilft ImpulsCheck – und wo nicht

Das übernimmt die App

  • Die Vorlage „Hygiene & Reinigung“ läuft täglich: Umkleiden, Duschen und WCs (mit Pflichtfoto), Sauna, Gerätepolster und Griffe, Kursraum, Spender, Handtücher und Solarium.
  • Die „Tageskontrolle“ um 14 Uhr fängt ab, was sich über den Tag ansammelt: Polster, Desinfektionstücher, Zwischenreinigung im Sanitärbereich, Müll, nasse Böden am Eingang.
  • Die Wochenreinigung legst du als eigene Checkliste an: Wiederholung „Wöchentlich (an bestimmten Tagen)“, z. B. montags, und „Nachholbar“ an – dann bleibt sie bis zum nächsten Montag sichtbar, wenn sie liegen bleibt.
  • Die Vorlage „Grundreinigung“ läuft alle 2 Wochen und ist nachholbar: Böden unter Geräten, Fliesen, Fugen und Abflüsse, Lüftungsgitter, Türen und Glas, Spinde, Mülleimer, Getränkebereich.
  • Monatliche Punkte aus dem Plan – textile Bezüge, Fensterbänke, Türen, Schränke – legst du als Checkliste mit Wiederholung: monatlich an, die halbjährliche Grundreinigung nach Länder-Empfehlung (Lampen, Fenster, Heizkörper) mit „Halbjährlich“. Unter „Verantwortlich“ weist du sie der Person zu, die die Reinigung kontrolliert.
  • Leerer Spender, verstopfte Dusche: „Nicht in Ordnung“ wird automatisch ein Mangel mit Foto.
  • Die Auswertung zeigt je Standort, welche Checklisten erledigt oder verpasst wurden und welche Prüfpunkte am häufigsten „nicht in Ordnung“ sind – auch dann, wenn eine Fremdfirma reinigt und dein Team kontrolliert.

ImpulsCheck ersetzt nicht …

  • die Auswahl geeigneter Mittel sowie Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen,
  • die Reinigung selbst – auch wenn eine Fremdfirma reinigt, belegt die Checkliste nur, was dein Team kontrolliert hat.

Passende Vorlagen in der App

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Fitnessstudio gereinigt werden?

Die Arbeitsstättenverordnung nennt keine Frequenz, sondern verlangt Reinigung „den hygienischen Erfordernissen entsprechend“.1 Als Untergrenze eignen sich die Frequenzen der Länder-Empfehlung – etwa Barfußbereiche und WCs täglich, Matten mindestens wöchentlich.3 Kontaktflächen an Geräten reinigst du im Studio besser täglich und lässt Mitglieder nach der Nutzung wischen.

Reicht es, Desinfektionsmittel auf den Boden zu sprühen?

Für Barfußbereiche nein: Die Länder-Empfehlung verlangt ein Scheuer- oder Wischverfahren, weil beim Versprühen Hautschuppen nicht wirksam entfernt werden.3

Wer kontrolliert, wenn eine Reinigungsfirma putzt?

Du. Die Länder-Empfehlung verlangt Aussagen zur Überwachung und Eigenkontrolle, besonders bei Vergabe an Fremdfirmen.3 Eine kurze Kontroll-Checkliste deines Teams nach der Reinigung macht das belegbar.

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Quellen

  1. § 4 ArbStättV – Besondere Anforderungen an das Betreiben von ArbeitsstättenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. VBG PRAXIS-CHECK für Fitness-Studios – Handlungshilfe zur GefährdungsbeurteilungVerwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Version 3.1, Stand August 2023
  3. Empfehlungen zur Hygiene in Sportstätten (Rahmenhygieneplan, mit Muster-Reinigungsplan)Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG (veröffentlicht vom Freistaat Sachsen), Stand April 2005
  4. § 6 GefStoffV – Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis (Abs. 12), geringe Gefährdung (Abs. 13)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. § 14 GefStoffV – Betriebsanweisung, Unterweisung der BeschäftigtenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  6. § 12 ArbSchG – UnterweisungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  7. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§§ 4, 13, 22, 24–26)Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), November 2013

Stand: 30.09.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetzestext, Unfallversicherungsträger und Gesundheitsamt. Alle Quellen am 30.09.2026 geprüft; Pflicht und Empfehlung sind im Text getrennt gekennzeichnet.