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Ratgeber für Studiobetreiber

Defibrillator und Erste Hilfe im Fitnessstudio: Checkliste

Ein Zusammenbruch auf dem Laufband, ein Sturz von der Hantelbank: In einem Studio mit Publikumsverkehr muss Erste Hilfe funktionieren, ohne dass jemand erst suchen muss. Was vorgeschrieben ist, was empfohlen – und eine Wochen-Checkliste für AED, Verbandkasten und Aushänge.

  • Stand: 30.09.2026
  • Keine Rechtsberatung
  • 9 Quellen

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Kurz gesagt

  • Gut zu wissen

    AED: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für Fitnessstudios ist uns nicht bekannt. Die DGUV behandelt die Anschaffung als Entscheidung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung – Kriterien sind unter anderem der Publikumsverkehr und die Eintreffzeit des Rettungsdienstes.1

  • Pflicht

    Hängt ein Laien-AED, entfällt die sicherheitstechnische Kontrolle nur, wenn er selbsttestend ist und du ihn regelmäßig in Augenschein nimmst. Nach einem fehlgeschlagenen Selbsttest stellst du die Funktion unverzüglich wieder her.2

  • Pflicht

    Ersthelfer: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einer, darüber 5 bzw. 10 Prozent; Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre.3

  • Pflicht

    Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar, geschützt und rechtzeitig ergänzt – und regelmäßig auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit geprüft.3,4

  • Pflicht

    Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert, fünf Jahre verfügbar gehalten und vertraulich behandelt – im Verbandbuch oder Meldeblock, nicht in einer Team-Checkliste.3,5

  • Empfehlung

    Sichtprüfung von AED, Verbandkasten und Aushängen einmal pro Woche. Das Intervall ist unser Vorschlag; für den AED verlangt die Vorschrift eine „regelmäßige“ Sichtprüfung.2

Ist ein Defibrillator im Fitnessstudio Pflicht?

Eine Vorschrift, die Fitnessstudios allgemein zu einem AED verpflichtet, haben wir weder im Arbeitsschutzrecht noch in den DGUV-Regeln gefunden. Die DGUV Information 204-010 beschreibt die Anschaffung als Entscheidung, die sich auf die Gefährdungsbeurteilung stützen kann, und nennt dafür unter anderem Betriebsgröße, Zahl und Altersstruktur der Beschäftigten, den Umfang von Kunden- oder Publikumsverkehr und die voraussichtliche Eintreffzeit des Rettungsdienstes. Viele Betriebe schaffen einen AED auch ohne direkte Verpflichtung an.1

Die Technische Regel ASR A4.3 zählt den AED zu den Mitteln der Ersten Hilfe, die „gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderlich“ sein können.6 Und das Arbeitsschutzgesetz verlangt, bei den Maßnahmen zur Ersten Hilfe der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen – in einem Studio sind das deine Mitglieder.7

Empfehlung

Entscheide bewusst und schriftlich im Rahmen deiner Gefährdungsbeurteilung, und frag deinen Versicherer und deinen Unfallversicherungsträger, wie sie das für dein Studio sehen.

Wenn ein AED hängt: das verlangt die MPBetreibV

Ein AED ist ein Medizinprodukt, du bist sein Betreiber. Für AED, die für die Benutzung durch Laien vorgesehen sind, regelt § 12 Abs. 2 MPBetreibV:2

  • Die sicherheitstechnische Kontrolle – sonst spätestens alle zwei Jahre – kann entfallen, wenn der AED selbsttestend ist und der Betreiber ihn regelmäßig in Augenschein nimmt.
  • Nach einem fehlgeschlagenen Selbsttest muss die Funktionsfähigkeit unverzüglich wiederhergestellt werden.
  • Für Laien-AED, die ab dem 1. Januar 2027 neu in Betrieb gehen, gilt zusätzlich: Sie dokumentieren ihre Selbsttests und übermitteln die Ergebnisse regelmäßig automatisch per Fernüberwachung an dich. Die Sichtprüfung kann dann anlassbezogen erfolgen.
  • Außerdem sind Daten zu Funktionsfähigkeit, Standort und öffentlicher Zugänglichkeit des AED vom Betreiber über den Hersteller öffentlich abrufbar zur Verfügung zu stellen – frag deinen Hersteller, wie er das umsetzt.

Die DGUV Information 204-010 ergänzt die Praxis:1

  • eine beauftragte Person für Wartung und Pflege: Batterie und Klebeelektroden nach Herstellerangaben oder nach dem Einsatz tauschen, regelmäßige Sichtprüfung,
  • ein zentraler Standort oder einer mit viel Personenverkehr, etwa der Empfangs- oder Eingangsbereich, gekennzeichnet mit dem Rettungszeichen E010 und eingetragen im Flucht- und Rettungsplan,
  • Ersthelfer mindestens einmal jährlich im Umgang mit dem AED unterweisen; alle Beschäftigten kennen Standort und Ersthelfer.

Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Notfallplan

Die DGUV Vorschrift 1 legt die Mindestzahl fest: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent. Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.3 Gezählt werden die anwesenden Versicherten – in der Regel dein Team, nicht die Mitglieder. Deine Mitglieder berücksichtigst du im Notfallkonzept.7

Plane Ersthelfer pro Schicht, nicht pro Team: Die VBG erwartet ein Notfallkonzept mit den Namen der Ersthelfenden und Brandschutzhelfenden und erinnert ausdrücklich an den Schichtplan.8

Für den Brandschutz nennt die ASR A2.2 einen Anteil von 5 Prozent Brandschutzhelfern als in der Regel ausreichend – mehr bei Anwesenheit vieler Personen; Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sind zu berücksichtigen. Feuerlöscher sind alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten.9

Hinweise zur Ersten Hilfe, zum Notruf, zu den Ersthelfern sowie zu Ärzten und Krankenhäusern hängen aus und werden aktuell gehalten.3

Verbandkasten: wie viele, wo, wie oft prüfen?

Die ASR A4.3 regelt die Mindestausstattung. Bei bis zu 20 Beschäftigten genügt nach ihrer Tabelle 1 ein kleiner Verbandkasten – gleich, ob dein Studio als Verwaltungs- und Handelsbetrieb oder als Herstellungs- bzw. vergleichbarer Betrieb eingeordnet wird. Den Mindestinhalt listet Tabelle 2.6

  • Verbandkästen so verteilen, dass sie höchstens 100 m Wegstrecke oder eine Geschosshöhe entfernt sind.6
  • Vor Verunreinigungen, Nässe und hohen Temperaturen geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich aufbewahren.6
  • Nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums ergänzen bzw. ersetzen.6
  • Regelmäßig auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen lassen.4

Was nicht in die App gehört: das Verbandbuch

Jede Erste-Hilfe-Leistung muss dokumentiert, fünf Jahre verfügbar gehalten und vertraulich behandelt werden.3 Die DGUV lässt die Form offen – Verbandbuch, Meldeblock oder elektronisch –, verlangt aber Schutz vor unbefugtem Zugriff.5 Eine Team-Checkliste, die alle Mitarbeitenden sehen, ist dafür nicht der richtige Ort. In ImpulsCheck gehört höchstens der Hinweis „Eintrag im Verbandbuch erfolgt“ in die Schichtübergabe – ohne Namen und Verletzungen.

CHECKLISTE

Wochen-Checkliste „Erste Hilfe & AED“

Empfehlung: wöchentlich, montags zu Tagesbeginn, und nach jedem Einsatz

Passe die AED-Punkte an die Gebrauchsanweisung deines Geräts an.

Nr.PrüfpunktFoto
AED
01Statusanzeige zeigt „einsatzbereit“Foto der AnzeigePflichtfoto
02Elektroden: Verfallsdatum nicht überschritten, Verpackung unbeschädigtErsatz-Elektroden vorhanden, falls vorgesehen
03Batterie bzw. Akku: Anzeige und Ablaufdatum in Ordnung
04Standort frei zugänglich, Rettungszeichen E010 sichtbarNicht zugestellt, Schrank lässt sich öffnen
05Nach einem Einsatz: beauftragte Person informiert, Elektroden ersetzt
Erste Hilfe
06Verbandkasten vollständig, nichts abgelaufenMit der Inhaltsliste abgleichen
07Verbandkasten gekennzeichnet und in höchstens 100 m erreichbar
08Aushang aktuell: Notruf, Ersthelfer, Arzt, Krankenhaus
09Diese Woche in jeder Schicht mindestens ein Ersthelfer eingeplantDienstplan prüfen
10Telefon bzw. Notrufmöglichkeit funktioniert
Brandschutz und Wege
11Feuerlöscher an ihrem Platz, frei zugänglich, Wartung nicht älter als zwei JahrePlakette prüfen
12Notausgänge und Fluchtwege freiPflichtfoto

IN DER APP

So hilft ImpulsCheck – und wo nicht

Das übernimmt die App

  • Der „Öffnungscheck“ fragt jeden Morgen „Erste-Hilfe-Kasten und Defibrillator (AED) vollständig und zugänglich“ – und „Notausgänge frei und unverschlossen“ mit Pflichtfoto.
  • Die Vorlage „AED & Erste Hilfe“ prüft einmal im Monat Statusanzeige, Elektroden (mit Pflichtfoto), Akku, Zubehör, Standort, Verbandkasten, Aushang und Verbandbuch; sie erscheint mit Vorlauf vor dem Termin unter „Heute“. Für die hier vorgeschlagene wöchentliche Sichtprüfung stellst du unter „Wiederholung“ „Wöchentlich (an bestimmten Tagen)“ mit Montag ein – oder legst die Wochen-Checkliste oben als eigene Checkliste an.
  • Unter „Verantwortlich“ weist du die Liste deinen Ersthelfern zu: Sie sehen sie unter „Heute“, bekommen die Erinnerung und eine Mitteilung, wenn sie überfällig ist; Admins können vertreten.
  • Die Vorlage „Sicherheitsunterweisung“ (jährlich) enthält den Punkt „Ersthelfer, Erste-Hilfe-Kasten und AED benannt und gezeigt“ und hält die Teilnahme mit Foto der Unterschriftenliste fest.
  • Abgelaufene Elektroden werden als „nicht in Ordnung“ automatisch zum Mangel – offen, bis Ersatz da ist.

ImpulsCheck ersetzt nicht …

  • das Verbandbuch bzw. den Meldeblock – Gesundheitsdaten gehören nicht in Team-Checklisten,
  • die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer und die Entscheidung über einen AED,
  • Wartung nach Herstellerangaben und – falls nötig – die sicherheitstechnische Kontrolle des AED.

Passende Vorlagen in der App

Häufige Fragen

Wie oft muss ein AED geprüft werden?

Für selbsttestende Laien-AED verlangt § 12 MPBetreibV eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber, ohne ein festes Intervall zu nennen.2 Beachte die Herstellerangaben; wir schlagen eine wöchentliche Sichtprüfung vor.

Dürfen Trainerinnen und Trainer den AED benutzen?

Ja. Laut DGUV kann ein AED grundsätzlich von jeder Person angewendet werden; im Betrieb sollen das vorzugsweise die Ersthelfer tun, die dafür qualifiziert und jährlich unterwiesen werden.1

Zählen Mitglieder bei der Zahl der Ersthelfer mit?

Die DGUV Vorschrift 1 zählt anwesende Versicherte.3 Deine Mitglieder berücksichtigst du über das Notfallkonzept – das Arbeitsschutzgesetz verlangt, der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.7

Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?

Nach ASR A2.2 alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen. Längere Fristen gelten nur, wenn der Hersteller sie zulässt; kürzere Herstellerfristen sind zu beachten.9

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Quellen

  1. DGUV Information 204-010 „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe“DGUV, Fachbereich Erste Hilfe, Januar 2018
  2. § 12 MPBetreibV – Sicherheitstechnische Kontrollen (Abs. 2: Laien-AED)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§§ 4, 13, 22, 24–26)Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), November 2013
  4. § 4 ArbStättV – Besondere Anforderungen an das Betreiben von ArbeitsstättenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“DGUV, Fachbereich Erste Hilfe, Mai 2017
  6. ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Ausgabe Dezember 2010, zuletzt geändert 2024
  7. § 10 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige NotfallmaßnahmenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  8. VBG PRAXIS-CHECK für Fitness-Studios – Handlungshilfe zur GefährdungsbeurteilungVerwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Version 3.1, Stand August 2023
  9. ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Brandschutzhelfer 7.3, Feuerlöscher 7.4)Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert 2025

Stand: 30.09.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetzestext, Unfallversicherungsträger und Gesundheitsamt. Alle Quellen am 30.09.2026 geprüft; Pflicht und Empfehlung sind im Text getrennt gekennzeichnet.