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Checkliste für Fitnessstudios

AED & Erste Hilfe – Checkliste für Fitnessstudios

Ein Defibrillator hilft nur, wenn er im Ernstfall einsatzbereit ist: Statusanzeige in Ordnung, Elektroden und Akku nicht abgelaufen, Standort frei und gekennzeichnet. Die Sichtprüfung geht AED und Erste-Hilfe-Material Punkt für Punkt durch – mit Foto der Elektroden – und meldet sich rechtzeitig vor dem Termin bei deinem Team.

Für iPhone & iPad · ab 9,99 €/Monat für einen Standort, alle Mitarbeitenden inklusive

AED & ERSTE HILFE

Monatliche Sichtprüfung von Defibrillator und Erste-Hilfe-Material.

  • 9Prüfpunkte
  • 1Pflichtfotos
  • MonatlichRhythmus
  • 7 TageVorlauf

Der erste Termin ist der Tag, an dem du die Checkliste anlegst; danach ist sie jeden Monat am selben Tag fällig. Sie erscheint 7 Tage vorher unter „Heute“, damit genug Zeit bleibt. Bleibt sie liegen, ist sie als überfällig markiert, und die Admins – sowie die Verantwortlichen, wenn du die Checkliste zugewiesen hast – bekommen eine Mitteilung. Ersten Termin, Rhythmus, Vorlauf und Verantwortliche änderst du danach im Editor unter „Wiederholung“ und „Verantwortlich“.

Nr.PrüfpunktFoto
01AED: Statusanzeige zeigt BetriebsbereitschaftKeine Warnleuchte, kein Warnton
02AED: Elektroden versiegelt und nicht abgelaufenPflichtfoto
03AED: Akku bzw. Batterie nicht abgelaufen
04AED-Zubehör vollständig (Schere, Rasierer, Handschuhe, Beatmungstuch)
05AED-Standort frei zugänglich und gekennzeichnet
06Erste-Hilfe-Kasten nach Inhaltsliste vollständigVerbrauchtes Material nachfüllen
07Verbandmaterial und Kompressen nicht abgelaufen
08Notrufnummern und Erste-Hilfe-Aushang gut sichtbar
09Verbandbuch vorhanden, Einträge vollständig

HINTERGRUND

Für einen selbsttestenden Laien-AED kann die sicherheitstechnische Kontrolle entfallen, wenn du ihn als Betreiber regelmäßig in Augenschein nimmst; nach einem fehlgeschlagenen Selbsttest stellst du die Funktion unverzüglich wieder her (§ 12 Abs. 2 MPBetreibV). Ein festes Intervall nennt die Vorschrift nicht – die Vorlage prüft monatlich, unser Ratgeber schlägt wöchentlich vor. Erste-Hilfe-Material ist regelmäßig auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit zu prüfen (§ 4 Abs. 5 ArbStättV).

Stand: 30.09.2026 · Keine Rechtsberatung