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Ratgeber für Studiobetreiber

EMS-Studio: Checkliste für Gerätecheck, Hygiene und NiSV-Dokumentation

EMS-Training fällt unter die NiSV – mit Pflichten, die jeden Trainingstag betreffen: Gerätecheck vor jeder Anwendung, Dokumentation von Wartung und Störungen, Fachkunde des Teams. Hier die Übersicht und eine tägliche Checkliste für den Betrieb.

  • Stand: 30.09.2026
  • Keine Rechtsberatung
  • 5 Quellen

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Kurz gesagt

  • Pflicht

    Die NiSV gilt für Anlagen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich eingesetzt werden – für EMS zum Muskelaufbau und zur Muskelstraffung regelt § 7 die Fachkunde.1,2

  • Pflicht

    Die anwendende Person prüft die Anlage vor jeder Anwendung auf Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßen Zustand; Inspektion und Wartung nach Herstellerangaben.3

  • Pflicht

    Dokumentation je Anlage – Identifikation, Installation, Einweisung, Inspektion und Wartung, Instandhaltung, Funktionsstörungen –, im Betrieb vorhalten und drei Jahre nach der letzten Nutzung aufbewahren.3

  • Pflicht

    Wurde die Fachkunde durch eine Schulung erworben, ist mindestens alle fünf Jahre eine Aktualisierungsschulung nötig.4

  • Pflicht

    Den Betrieb spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Behörde anzeigen, mit Nachweis der Fachkunde.3

  • Orientierung

    VBG: höchstens zwei Trainierende gleichzeitig pro Trainer.5

Was die NiSV im Alltag verlangt

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) gilt für Anlagen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich eingesetzt werden.1 Für Geräte zur Muskelstimulation zum Zweck des Muskelaufbaus und der Muskelstraffung legt § 7 fest, wie die Fachkunde erworben wird.2

Als Betreiber stellst du nach § 3 Abs. 1 unter anderem sicher, dass3

  • die Anlage nach Herstellerangaben installiert ist,
  • die anwendende Person in die Handhabung eingewiesen ist,
  • sie die Anlage vor jeder Anwendung auf Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßen Zustand prüft,
  • die Anlage durch Personal mit den nötigen gerätetechnischen Kenntnissen inspiziert und gewartet wird, unter Berücksichtigung der Herstellerangaben,
  • Kundinnen und Kunden vor der Anwendung beraten und aufgeklärt werden – über Wirkung, Risiken, Alternativen, den Behandlungsplan und eine mögliche vorherige fachärztliche Abklärung.

Dokumentation

Für jede Anlage erstellst du eine Dokumentation, die im Betrieb vorgehalten und drei Jahre nach der letzten Nutzung aufbewahrt wird. Sie enthält: Angaben zur Identifikation der Anlage, einen Beleg der geprüften Installation, einen Beleg der Einweisung, Datum und Ergebnis jeder Kontrolle bei Inspektion und Wartung, Datum und Verantwortliche jeder Instandhaltung sowie Datum, Art und Folgen jeder Funktionsstörung oder jedes Bedienungsfehlers.3

Getrennt davon: Beratung und Aufklärung werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, die Kundin oder der Kunde erklärt das Einverständnis. Beides wird zehn Jahre aufbewahrt und danach gelöscht.3

Fachkunde und Anzeige

Die anwendende Person braucht die Fachkunde nach § 7; wurde sie über eine Schulung erworben, ist mindestens alle fünf Jahre eine Aktualisierungsschulung fällig.4,2 Den Betrieb der Anlage zeigst du der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme an – mit dem Nachweis, dass die Anwendenden die Fachkunde haben.3

Trainerschlüssel und Qualifikation nach VBG

Der VBG Praxis-Check für Fitness-Studios nennt für EMS: Die Bedienungsanleitungen stehen zur Verfügung, die Bedienelemente sind jederzeit gut und sicher bedienbar, Trainerinnen und Trainer betreuen höchstens zwei Trainierende gleichzeitig. Als Qualifikation nennt die VBG mindestens eine Grundqualifikation Fitness-Individualtraining (DQR 2), eine Zusatzqualifikation EMS und den Nachweis über zehn Trainingseinheiten als Trainer.5 Die VBG verweist außerdem auf die kostenpflichtige Norm DIN 33961-5 zum EMS-Training.5

Westen- und Elektrodenhygiene

Welche Reinigungs- und Desinfektionsmittel Westen, Gurte und Elektroden vertragen und wann sie getauscht werden, steht in der Gebrauchsanweisung des Herstellers. Wir nennen bewusst keine Mittel oder Intervalle: Halte dich an die Herstellerangaben und hänge die Pflegeanleitung dort aus, wo gereinigt wird (Empfehlung). Die NiSV verlangt die Instandhaltung ohnehin unter Berücksichtigung der Herstellerangaben.3

Was nicht in eine Team-Checkliste gehört

Beratungsprotokolle, Einverständniserklärungen und Gesundheitsangaben deiner Kundinnen und Kunden sind personenbezogene Daten mit eigener Aufbewahrungs- und Löschpflicht.3 Sie gehören in deine Kundenverwaltung – nicht in eine Checkliste, die das ganze Team sieht. In ImpulsCheck hältst du den Betrieb fest: Gerätecheck, Störungen, Hygiene.

CHECKLISTE

Tägliche EMS-Checkliste vor der ersten Anwendung

Empfehlung: täglich vor Öffnung

Sie ersetzt nicht die Prüfung vor jeder Anwendung durch die anwendende Person. Sie stellt sicher, dass der Tag mit einsatzbereiten Geräten und eingeteilten, fachkundigen Trainern beginnt.

Nr.PrüfpunktFoto
01Geräte: Einschaltroutine bzw. Selbsttest ohne FehlermeldungNach Herstellerangaben
02Kabel, Stecker und Anschlüsse ohne Knicke, Brüche oder freiliegende Leiter
03Elektroden und Westenpads unbeschädigt, verschlissene aussortiert
04Westen und Gurte gereinigt und getrocknet – nach HerstellerangabenPflichtfoto
05Stopp- und Pausenfunktion getestet, Bedienelemente gut erreichbar
06Bedienungs- und Pflegeanleitung griffbereit
07Heute eingeteilte Trainer: Fachkunde-Nachweis liegt vor, Aktualisierung nicht älter als fünf Jahre
08Terminplan: höchstens zwei Trainierende gleichzeitig pro Trainer
09Störungen seit gestern mit Datum, Art und Folgen dokumentiertGerät bei Bedarf gesperrt
10Nächste Inspektion bzw. Wartung laut Hersteller im Blick

IN DER APP

So hilft ImpulsCheck – und wo nicht

Das übernimmt die App

  • Leg die Liste oben als eigene Checkliste an – Tagesbeginn, täglich, Foto-Pflicht bei den Westen – und weise sie unter „Verantwortlich“ deinen EMS-Trainern zu.
  • Für Inspektion und Wartung nach Herstellerangaben legst du eine zweite Checkliste mit dem passenden Rhythmus an – unter „Wiederholung“ z. B. monatlich, halbjährlich oder jährlich, mit Vorlauf.
  • Eine Störung wird als „nicht in Ordnung“ automatisch zum Mangel – mit Datum, Namen, Hinweis und Foto. Das hilft dir, Funktionsstörungen festzuhalten.
  • Gibst du eine Fälligkeitszeit vor der ersten Anwendung an, meldet sich die Checkliste per Push bei den Admins und den Verantwortlichen, wenn sie bis dahin nicht erledigt ist.

ImpulsCheck ersetzt nicht …

  • deine Anlagendokumentation nach NiSV – ob deine Unterlagen den Anforderungen genügen, liegt bei dir, wir versprechen keine „NiSV-Konformität“,
  • die dreijährige Aufbewahrung – Fotos werden in ImpulsCheck nach 90 Tagen gelöscht,
  • Beratungsprotokolle und Kundendaten.

Passende Vorlagen in der App

Häufige Fragen

Gilt die NiSV für jedes EMS-Studio?

Sie gilt für Anlagen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich eingesetzt werden. Ist das Medizinprodukterecht anwendbar, geht es vor, soweit es gleiche oder weitergehende Anforderungen enthält.1

Welche Voraussetzungen brauche ich, um ein EMS-Studio zu eröffnen?

Aus der NiSV: Fachkunde der Anwendenden nach § 7, Einweisung, Anlagendokumentation und die Anzeige bei der Behörde spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme.3,2 Aus dem VBG Praxis-Check: Trainerschlüssel und Qualifikation.5 Dazu kommen die allgemeinen Punkte aus unserer Eröffnungs-Checkliste.

Wie oft muss die Fachkunde aufgefrischt werden?

Wurde sie durch eine Schulung erworben, mindestens alle fünf Jahre durch eine Aktualisierungsschulung.4

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Quellen

  1. § 1 NiSV – AnwendungsbereichBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 7 NiSV – Fachkunde für elektrische Nerven- und MuskelstimulationBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 3 NiSV – Allgemeine Anforderungen an den BetriebBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. § 4 NiSV – FachkundeBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. VBG PRAXIS-CHECK für Fitness-Studios – Handlungshilfe zur GefährdungsbeurteilungVerwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Version 3.1, Stand August 2023

Stand: 30.09.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetzestext, Unfallversicherungsträger und Gesundheitsamt. Alle Quellen am 30.09.2026 geprüft; Pflicht und Empfehlung sind im Text getrennt gekennzeichnet.